Empirische Erhebung zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 21.03.2023, Rs. C-100/21 in der deutschen Ziviljustiz bis zum 31.05.2025 (Dieselabgasskandal)
Berlin, den 13.06.2025
Mit der für den 1. August 2025 angekündigten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über ein Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg (Rs. C-666/23) wird erneut die praktische Wirksamkeit des Unionsumweltrecht verhandelt.
Allein die Dauer der juristischen Aufarbeitung des Dieselkomplexes innerhalb Deutschlands und die fehlende Bereitschaft der Fahrzeughersteller zu einer konsensualen Schadensregulierung belegt, dass die nationalen Gerichte ohne klare Vorgaben des Gerichtshofes den Effektivitätsgrundsatz des Unionsrechts unterlaufen und schlicht nicht willens sind, ihre ganz überwiegend schädigerfreundliche Rechtsprechungslinie im Sinne des Unionsrechts aufzugeben, geschweige denn, die Schädiger wirksam, verhältnismäßig und abschreckend zu sanktionieren. Nur, wenn der Gerichtshof seine Leitlinien aus der Rechtssache C-100/23 präzisiert, wird er im Unionsgebiet sicherstellen können, dass seinen Vorgaben aus der Entscheidung vom 21. März 2023, Rs. C-100/21, Rn. 93 hinreichend Rechnung getragen wird. Danach darf es dem Käufer eines Kraftfahrzeugs weder praktisch unmöglich gemacht noch übermäßig erschwert werden, einen angemessenen Ersatz des Schadens zu erhalten, der ihm durch den Verstoß des Herstellers gegen Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 entstanden ist.

In Deutschland hat der Wirtschaftsverband der Rechtsanwälte (WVR) am 13.06.2025 eine rechtsempirische Untersuchung veröffentlicht, die rund 2.500 Entscheidungen deutscher Gerichte in Dieselverfahren im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.05.2025 auswertet. Gegenstand der Untersuchung sind:
1. die Rechtsfigur des sog. unvermeidbaren Verbotsirrtums sowie
2. das wirtschaftliche Ergebnis der Prozesse für die Kläger durch
a. die Begrenzung des Schadenersatzanspruchs auf maximal 15% des Kaufpreises,
b. den Vorteilsausgleich durch Nutzungsersatz,
c. die Prozesskostenverteilung zu Lasten der Kläger.
Die Studie ordnet die Untersuchungsergebnisse in den historischen Kontext der nationalen Rechtsprechung ein und enthält eine rechtliche Bewertung. Der Studie sind alle untersuchten Einzelfallentscheidungen der nationalen Gerichte und Rohdaten in einer gesondert veröffentlichten Anlage als Quellennachweis beigefügt. Die Studie ist in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Niederländisch und Tschechisch verfügbar:
Sprache | Download |
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🇩🇪Deutsch (DE) | Fallstudie (PDF) |
🇬🇧Englisch (EN)* | Case Study (PDF) |
🇫🇷Französisch (FR)* | Étude de cas (PDF) |
🇬🇷Griechisch (EL)* | Μελέτη περίπτωσης (PDF) |
🇳🇱Niederländisch (NL)* | Gevalstudie (PDF) |
🇪🇸Spanisch (ES)* | Estudio de caso (PDF) |
🇨🇿Tschechisch (CS)* | Případová studie (PDF) |
* Die Übersetzungen aus dem Deutschen wurden automatisch durch den Anbieter DeepL erstellt.

Der Fallstudie liegen die hier in der Anlage/ Appendix aufgeführten und tabellarisch zur Verfügung gestellten insgesamt 2.524 gerichtlichen Einzelfallentscheidungen samt der visualisierten Auswertungsergebnisse zugrunde.
Philipp Caba
Rechtsanwalt
Stellv. Vorstandssprecher